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Wichtige Information zu Kurleistungen

Ambulante Vorsorgeleistung am anerkannten Kurort

(früher ambulante Badekur)
Auf Grund von Änderungen im Gesundheitswesen möchten wir Sie mit dieser Information auf die Möglichkeiten der ambulanten Vorsorgeleistung hinweisen.
Die bisherige „ambulante Badekur“ heißt nun „ambulante Vorsorgeleistung“ und ist im § 23 SGB V verankert. Auf dem Kurarztschein unterscheidet man zwischen

Ambulanter Vorsorgeleistung zur Krankheitsverhütung

und
Ambulanter Vorsorgeleistung bei bestehender Krankheit.


Durch die neue gesetzliche Regelung stehen Ihnen diese Leistungen wieder alle drei Jahre, bei medizinischer Notwendigkeit sogar in kürzeren Abständen zu. Der Kurwiederholungsintervall ist auf drei Jahre verkürzt worden (bisher 4 Jahre). Zudem wurde der mögliche Tageszuschuss Ihrer Krankenkasse von EUR 8,-- auf EUR 13,-- erhöht (nach Ermessen der Kasse).
Den Antrag für Ihre Kur sollten Sie mindestens 2 Monate vorher bei Ihrer Krankenkasse beantragen und von Ihrem behandelnden Arzt am Heimatort, dessen Budget dadurch nicht belastet wird, ausfüllen lassen.
Dabei muss beachtet werden, dass hier eine Krankheitsverhütung begründet werden
(z. B. Bewegungsstörungen, Muskelspannungsstörungen, Kopfschmerz usw.) muss.
Bei einer bestehenden chronischen Krankheit sollte die Schädigung (z. B. Schultersteife, dauerhafter Wirbelsäulenschmerz) mit den daraus resultierenden Funktionsstörungen
(z. B. Treppensteigen, Socken anziehen) im Kurantrag eingetragen werden.

Bei eventueller Ablehnung haben Sie die Möglichkeit, schriftlichen Widerspruch einzulegen. Dies geschieht am besten in Zusammenarbeit mit Ihrem Hausarzt.

Bedenken Sie, es geht um Ihre Gesundheit!

Selbstverständlich ist es auch weiterhin möglich, dass Behandlungsformen aus der Physiotherapie wie Massagen, Krankengymnastik, Fango usw. von Ihrem Hausarzt bzw. einem ansässigen Arzt am Kurort über die Chipkarte verordnet werden kann. Physiotherapie ist nach wie vor ein fester Bestandteil im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen. Rezepte vom Hausarzt können jederzeit mitgebracht werden.

Neue Zuzahlungsregelung ab 01.01.2004
Die bisherige Zuzahlung von 15 % vom Bruttoumsatz wird auf 10 % reduziert. Pro Rezeptblatt beträgt die Zuzahlung nunmehr 10 % des Rezeptwertes + 10.-- EUR.

Nach Berechnungen von mir und unseren Berufsverbänden ergibt ich eine durchschnittliche Erhöhung von ca. 5.—bis Euro 6,-- pro Rezeptblatt.
Bei ambulanten Vorsorgekuren kommt es zu einer Reduzierung der Zuzahlung.
Diese beträgt ca. Euro 15,--.

Bitte beantragen Sie neue Befreiungsbescheinigungen.
Diese gelten nur, wenn Sie nach dem 01.01.2004 ausgestellt sind.

Campingplatz Holmernhof • Am Tennispark 10 • 94072 Bad Füssing
Tel. 08531/24740 • Fax.08531/2474360 • info@holmernhof.de

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