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| Wichtige Information zu Kurleistungen |
Ambulante Vorsorgeleistung am anerkannten
Kurort
(früher ambulante Badekur)
Auf Grund von Änderungen im Gesundheitswesen
möchten wir Sie mit dieser Information
auf die Möglichkeiten der ambulanten
Vorsorgeleistung hinweisen.
Die bisherige „ambulante Badekur“
heißt nun „ambulante Vorsorgeleistung“
und ist im § 23 SGB V verankert. Auf
dem Kurarztschein unterscheidet man zwischen
Ambulanter Vorsorgeleistung zur Krankheitsverhütung
und
Ambulanter Vorsorgeleistung
bei bestehender Krankheit.
Durch die neue
gesetzliche Regelung stehen Ihnen
diese Leistungen wieder alle drei
Jahre, bei medizinischer Notwendigkeit
sogar in kürzeren Abständen zu.
Der Kurwiederholungsintervall ist auf drei
Jahre verkürzt worden (bisher 4 Jahre).
Zudem wurde der mögliche Tageszuschuss
Ihrer Krankenkasse von EUR 8,-- auf EUR
13,-- erhöht (nach Ermessen der Kasse). |
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Den Antrag für Ihre Kur sollten
Sie mindestens 2 Monate vorher bei Ihrer Krankenkasse
beantragen und von Ihrem behandelnden Arzt am Heimatort,
dessen Budget dadurch nicht belastet wird, ausfüllen
lassen.
Dabei muss beachtet werden, dass hier eine Krankheitsverhütung
begründet werden
(z. B. Bewegungsstörungen, Muskelspannungsstörungen,
Kopfschmerz usw.) muss.
Bei einer bestehenden chronischen Krankheit sollte die
Schädigung (z. B. Schultersteife, dauerhafter Wirbelsäulenschmerz)
mit den daraus resultierenden Funktionsstörungen
(z. B. Treppensteigen, Socken anziehen) im Kurantrag
eingetragen werden.
Bei eventueller Ablehnung haben Sie die Möglichkeit,
schriftlichen Widerspruch einzulegen.
Dies geschieht am besten in Zusammenarbeit mit Ihrem
Hausarzt.
Bedenken Sie, es geht um Ihre Gesundheit!
Selbstverständlich ist es auch weiterhin
möglich, dass Behandlungsformen aus der Physiotherapie
wie Massagen, Krankengymnastik, Fango usw. von Ihrem
Hausarzt bzw. einem ansässigen Arzt am Kurort über
die Chipkarte verordnet werden kann. Physiotherapie
ist nach wie vor ein fester Bestandteil im Leistungskatalog
der gesetzlichen Krankenkassen. Rezepte vom Hausarzt
können jederzeit mitgebracht werden.
Neue Zuzahlungsregelung ab 01.01.2004
Die bisherige Zuzahlung von 15
% vom Bruttoumsatz wird auf 10
% reduziert. Pro Rezeptblatt beträgt die
Zuzahlung nunmehr 10 % des Rezeptwertes + 10.-- EUR.
Nach Berechnungen von mir und unseren Berufsverbänden
ergibt ich eine durchschnittliche Erhöhung von
ca. 5.—bis Euro 6,-- pro Rezeptblatt.
Bei ambulanten Vorsorgekuren
kommt es zu einer Reduzierung
der Zuzahlung.
Diese beträgt ca. Euro 15,--.
Bitte beantragen Sie neue Befreiungsbescheinigungen.
Diese gelten nur, wenn Sie nach dem 01.01.2004 ausgestellt
sind. |
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Campingplatz Holmernhof
• Am Tennispark 10 • 94072 Bad Füssing
Tel. 08531/24740 • Fax.08531/2474360 • info@holmernhof.de |
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Vertragsplatz/
5-Sterneplatz |
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